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Ambulante PflegeHoch

KI-Wundanalyse per App: Zweckbestimmung, Aufnahmequalität und Bildspeicher prüfen

Ein Wundfoto und eine automatische Therapieempfehlung sind unterschiedliche Funktionen. Was bei Freigabe, Zuordnung und Speicherung zu beachten ist.

Redaktioneller Stand:

Hintergrund & Quellenbefund

Eine App kann Bilder lediglich verwalten oder daraus Informationen für medizinische Entscheidungen ableiten. Für die medizinprodukterechtliche Einordnung sind Zweckbestimmung und Funktion entscheidend. Die MDCG-Leitlinie unterscheidet Qualifikation und anschließende Klassifizierung; aus dem Wort Wund-App folgt daher weder automatisch Klasse IIa noch eine Freigabe für jede Behandlungssituation. [1]

Wundbilder können Gesundheitsdaten sein, wenn sie einer identifizierten oder identifizierbaren Person zugeordnet sind. Die Zuordnung kann über ein Benutzerkonto, eine Auftragsnummer oder Kontextinformationen erfolgen. Ein Bild ist aber nicht schon deshalb eine besondere Kategorie biometrischer Daten, weil es Hautmerkmale zeigt; hierfür sind die spezifischen Voraussetzungen der DSGVO zu beachten. [2]

Der Schutz muss den gesamten Bildweg berücksichtigen: Aufnahmegerät, lokale Speicherung, Übertragung, Auswertung und berechtigte Empfänger. Der EDSA nennt Zugriffsbeschränkung, geeignete Verschlüsselung und organisatorische Maßnahmen als Bestandteile risikogerechter Sicherheit. [3]

Einordnung & Grenzen

Dieser Beitrag bestätigt weder Messgenauigkeit noch Therapiequalität einer bestimmten App. Eine CE-Kennzeichnung ersetzt nicht die Prüfung, ob Zweckbestimmung und Einsatzbedingungen zur Einrichtung passen. Auch eine schriftliche Einwilligung ist nicht automatisch die einzige mögliche Grundlage jeder erforderlichen Fotodokumentation.

Einfach erklärt

Fiktives Praxisbeispiel: Ein Dienst testet eine App zunächst an freigegebenem Testmaterial. Dabei prüft das Team, ob Bilder versehentlich in der privaten Fotogalerie erscheinen und ob eine falsche Patientenzuordnung erkannt wird. Erst nach Klärung der fachlichen und datenschutzrechtlichen Bedingungen folgt ein begrenzter Einsatz.

Empfehlungen für die Praxis

Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich die einzelnen Funktionen vorführen: Was wird gemessen, was nur gespeichert und was als Empfehlung ausgegeben? Prüfen Sie die dazugehörigen Unterlagen und Verantwortlichkeiten. Verwechseln Sie eine Forschungsdemonstration nicht mit einem für Ihren Einsatz geeigneten Produkt.

Testen Sie die sichere Zuordnung vor der Aufnahme, den Umgang mit schlechter Bildqualität und den Export in die Fachakte. Definieren Sie, wann Bilder erneut aufgenommen oder Ergebnisse fachlich verworfen werden müssen.

Prüfen Sie lokale Kopien, automatische Fotosicherungen und Löschfristen. Begrenzen Sie den Bildausschnitt auf das Erforderliche und erklären Sie den Betroffenen den Zweck der Aufnahme. Die verantwortliche Fachkraft braucht einen klaren Weg für Rückfragen und Korrekturen; ein automatisch angezeigter Messwert darf nicht allein wegen seiner präzisen Darstellung als richtig gelten.

Primärquelle / Referenz

  1. [1] MDCG 2019-11 Rev. 1 (Juni 2025): Qualification and classification of software, insbesondere Abschnitte 3 und 4.2.1
  2. [2] Bundesfinanzministerium: DSGVO, amtliches Handbuch 2026, insbesondere Artikel 4, 9, 28, 32–35 und 44–49
  3. [3] EDPB: Secure personal data, technical and organisational measures