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KI-BedrohungenHoch

ChatGPT für Arztbriefe und Pflegeberichte: Vertrauliche Eingaben und plausible Fehler trennen

Ein gut formulierter KI-Text ist noch kein richtiger Bericht. Warum freigegebene Datenwege und fachliche Kontrolle wichtiger sind als der Produktname.

Redaktioneller Stand:

Hintergrund & Quellenbefund

Sprachmodelle können beim Formulieren unterstützen, doch die Eingabe und die spätere Verwendung sind getrennte Verarbeitungsschritte. Die Datenschutzkonferenz empfiehlt, für einen KI-Einsatz Zweck, Datenarten, Rechtsgrundlagen und Verantwortlichkeiten vorab festzulegen. Ein privat eingerichtetes Konto wird nicht dadurch zum freigegebenen Dokumentationssystem, dass es einen flüssigen Text erzeugt. [1]

Bei anvertrauten Patientengeheimnissen sind zusätzlich die Voraussetzungen des § 203 StGB zu beachten. Die notwendige Mitwirkung eines Dienstleisters kann rechtlich möglich sein; eine pauschale Gleichsetzung jeder Eingabe mit einer Straftat wäre deshalb falsch. Ebenso wenig darf die Weitergabe ohne Prüfung als erlaubt behandelt werden. [2]

OWASP beschreibt glaubwürdig formulierte, aber falsche Ausgaben als Risiko von Sprachmodellen. Für Berichte ist besonders wichtig, ob ein System nicht mitgeteilte Befunde ergänzt, Unsicherheiten entfernt oder Beobachtung und Diagnose verwechselt. Eine professionelle Formulierung ist kein Beleg dafür, dass diese Angaben tatsächlich erhoben wurden. [3]

Einordnung & Grenzen

Dieser Beitrag unterstellt keine unveränderlichen Trainings- oder Speicherregeln für alle ChatGPT-Tarife. Solche Bedingungen müssen für das konkrete Angebot und die gewählten Einstellungen geprüft werden. Das Entfernen von Namen allein ist keine verlässliche Anonymisierung.

Einfach erklärt

Fiktives Praxisbeispiel: Aus der knappen Notiz einer Fachkraft erzeugt ein Assistent einen vollständigen Bericht und ergänzt eine unauffällige Untersuchung, die gar nicht stattgefunden hat. Der Fehler liegt nicht im Stil, sondern in der erfundenen Tatsachenbehauptung. Sie darf nicht in die Akte gelangen.

Empfehlungen für die Praxis

Unsere Empfehlung: Legen Sie fest, welche KI-Angebote für welche Informationen freigegeben sind. Prüfen Sie Anbieterrolle, Verträge, Zugriff, Speicherfristen, Datenübermittlung und mögliche weitere Nutzung. Eine kostenpflichtige Lizenz ist für sich genommen noch kein vollständiger Nachweis.

Üben Sie zunächst mit erfundenen Fällen und lassen Sie den Assistenten fehlende Angaben ausdrücklich als fehlend behandeln. Technische Vorgaben sind hilfreich, müssen aber getestet werden; sie garantieren keine Fehlerfreiheit.

Vergleichen Sie jeden Entwurf mit den tatsächlichen Ausgangsinformationen. Prüfen Sie insbesondere Verneinungen, Zeitbezüge, Diagnosen und Maßnahmen. Definieren Sie, wer den fertigen Bericht fachlich verantwortet und wie Korrekturen nachvollziehbar bleiben. Werden versehentlich echte Daten in einen nicht freigegebenen Dienst eingegeben, ist das als Vorfall zu melden und zu bewerten, nicht stillschweigend zu übergehen.

Primärquelle / Referenz

  1. [1] DSK (06.05.2024): Künstliche Intelligenz und Datenschutz, Version 1.0
  2. [2] § 203 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen
  3. [3] OWASP LLM09:2025: Misinformation