Beratungsnachweise an die Kasse – Unverschlüsselte E-Mails als Haftungsfalle
Validierte Fakten
Pflegeberater müssen den Beratungseinsatz an die Pflegekasse übermitteln. Das Versenden als unverschlüsselte PDF per Standard-E-Mail verstößt gegen Sozialdatenschutz und Art. 32 DSGVO. Sichere Wege sind Kassenportale, Transportverschlüsselung (S/MIME/PGP) oder KIM.
Einfach erklärt
Eine unverschlüsselte E-Mail mit Diagnosen und Pflegegraden ist wie eine Postkarte, die jeder auf dem Transportweg im Klartext mitlesen kann.
IT-Sicherheitsrelevanz & Praxistipp
Beratungsnachweise ausschließlich über gesicherte Kassenportale, S/MIME/PGP oder KIM übermitteln.