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PflegeberatungHochHighlight

Video-Pflegeberatung – Zoom und Skype sind verboten

Validierte Fakten

Nach § 37 Abs. 3 SGB XI kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen. Dabei sind die Anforderungen nach § 365 Abs. 1 SGB V einzuhalten – also zertifizierte Videodienstanbieter (GKV-/KBV-Verzeichnis) mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Kostenlose Consumer-Tools wie Zoom oder Skype sind unzulässig.

Einfach erklärt

Der digitale Hausbesuch darf nicht über gewöhnliche Video-Apps laufen. Der Staat verlangt ein gesichertes, abhörsicheres Behandlungszimmer im Internet.

IT-Sicherheitsrelevanz & Praxistipp

Beratungsstellen müssen Verträge mit zertifizierten Videodienstanbietern nachweisen können, da Pflegekassen den Nachweis sonst ablehnen können.

Primärquelle / Referenz