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Fußpflege & PodologieMittel

Fotodokumentation von Diabetikerfüßen – Wann droht das Bußgeld?

Validierte Fakten

Bei der Behandlung des diabetischen Fußsyndroms ist die Bilddokumentation fachlich geboten. Datenschutzrechtlich handelt es sich um Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO. Private Handys ohne gesonderte Einwilligung und ohne geeignete TOMs sind riskant.

Einfach erklärt

Das Foto vom Fußzeh ist kein kosmetisches Vorher-Nachher-Bild für Instagram, sondern ein medizinisches Dokument.

IT-Sicherheitsrelevanz & Praxistipp

Ein standardisiertes Formular für Fotoaufnahmen zur Patientenakte nehmen und kosmetische Fußpflege von podologischer Dokumentation strikt trennen.

Primärquelle / Referenz