Fotodokumentation von Diabetikerfüßen – Wann droht das Bußgeld?
Validierte Fakten
Bei der Behandlung des diabetischen Fußsyndroms ist die Bilddokumentation fachlich geboten. Datenschutzrechtlich handelt es sich um Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO. Private Handys ohne gesonderte Einwilligung und ohne geeignete TOMs sind riskant.
Einfach erklärt
Das Foto vom Fußzeh ist kein kosmetisches Vorher-Nachher-Bild für Instagram, sondern ein medizinisches Dokument.
IT-Sicherheitsrelevanz & Praxistipp
Ein standardisiertes Formular für Fotoaufnahmen zur Patientenakte nehmen und kosmetische Fußpflege von podologischer Dokumentation strikt trennen.