Schnittstellen zu Krankenkassen nach § 302 SGB V – Schutz vor Abrechnungs-Hacks
Validierte Fakten
Die elektronische Abrechnung von Hilfsmitteln mit Krankenkassen erfolgt über gesicherte Verfahren nach § 302 SGB V. Schwache Zertifikate, fehlende Segmentierung und Man-in-the-Middle-Angriffe erhöhen das Risiko manipulierter Abrechnungen oder umgeleiteter Auszahlungen.
Einfach erklärt
Der digitale Geldtransporter zur Kasse: Stimmt der digitale Schlüssel nicht, drohen Abweisung oder Umleitung.
IT-Sicherheitsrelevanz & Praxistipp
Regelmäßige Zertifikatsprüfungen bei den Rechenzentren und strikte Trennung von Werkstatt-PCs und Buchhaltungs-Systemen.