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SanitätshäuserMittel

Schnittstellen zu Krankenkassen nach § 302 SGB V – Schutz vor Abrechnungs-Hacks

Validierte Fakten

Die elektronische Abrechnung von Hilfsmitteln mit Krankenkassen erfolgt über gesicherte Verfahren nach § 302 SGB V. Schwache Zertifikate, fehlende Segmentierung und Man-in-the-Middle-Angriffe erhöhen das Risiko manipulierter Abrechnungen oder umgeleiteter Auszahlungen.

Einfach erklärt

Der digitale Geldtransporter zur Kasse: Stimmt der digitale Schlüssel nicht, drohen Abweisung oder Umleitung.

IT-Sicherheitsrelevanz & Praxistipp

Regelmäßige Zertifikatsprüfungen bei den Rechenzentren und strikte Trennung von Werkstatt-PCs und Buchhaltungs-Systemen.

Primärquelle / Referenz