Dienst-Tablet im Auto geklaut – Meldepflichten binnen 72 Stunden
Validierte Fakten
Wird ein unverschlüsseltes Dienstgerät gestohlen, droht nach Art. 33 DSGVO eine Meldung an die Aufsichtsbehörde möglichst binnen 72 Stunden nach Kenntnis, sofern ein Risiko für Betroffene besteht. Vollständige Verschlüsselung kann das Risiko und damit die Meldepflicht erheblich reduzieren.
Einfach erklärt
Ein gestohlenes Tablet ohne PIN und Verschlüsselung ist wie eine offene Patientenakte auf dem Marktplatz.
IT-Sicherheitsrelevanz & Praxistipp
Mobile Device Management (MDM) einrichten, alle Dienstgeräte mit BitLocker/FileVault verschlüsseln und Remote Wipe aktivieren.