WhatsApp für Tourenplanung & Dienstpläne – Die teure Datenschutz- und Schweigepflichtfalle
Validierte Fakten
Der Einsatz von WhatsApp auf Dienst- oder Privathandys im Pflegedienst ist bei Verarbeitung von Gesundheits- und Klientendaten hochproblematisch nach Art. 9 DSGVO und birgt Risiken nach § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen). WhatsApp gleicht Adressbücher ab; ein tragfähiger AVV mit Meta für solche Zwecke fehlt in der Praxis.
Einfach erklärt
Ein offenes Postkarten-System: Wer Patientennamen oder Tournotizen in WhatsApp tippt, teilt schützenswerte Daten mit einem US-Konzern.
IT-Sicherheitsrelevanz & Praxistipp
Auf zertifizierte TI-Messenger (TIM) oder datenschutzkonforme Healthcare-Messenger umstellen, die Daten verschlüsselt auf europäischen Servern ablegen.