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Altenheime & stationäre PflegeHoch

Smarte Sturzsensoren, Bettmatten & GPS-Tracker – Datenschutz oder Freiheitsentzug?

Validierte Fakten

Sensor-Fußmatten, Infrarot-Raumüberwachung und GPS-Uhren für Demenzpatienten helfen, Stürze zu verhindern. Rechtlich kann bei Systemen, die Fortbewegung überwachen und Rückführung auslösen, eine freiheitsentziehende Maßnahme nach § 1831 Abs. 4 BGB vorliegen. Sie bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, sofern der Bewohner nicht selbst einwilligen kann – so etwa das AG Bad Iburg zum GPS-Tracker am Rollator (11 XVII K 3258).

Einfach erklärt

Ein digitaler Alarm am Bett ist rechtlich oft vergleichbar mit einem hochgezogenen Bettgitter: Er kann die Bewegungsfreiheit einschränken und braucht dann einen richterlichen Beschluss.

IT-Sicherheitsrelevanz & Praxistipp

Jedes Sensor-System vor der Anschaffung vom Datenschutzbeauftragten und der Heimaufsicht juristisch freigeben lassen.

Primärquelle / Referenz