Heimliche Kameras im Pflegezimmer – Dürfen Angehörige Pflegekräfte filmen?
Validierte Fakten
Angehörige installieren zunehmend smarte Überwachungskameras (Nest, Ring, Babyfone) im Bewohnerzimmer, um Missstände aufzudecken. Das heimliche Filmen greift in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Pflegekräfte (Art. 2 Abs. 1 GG) und den Datenschutz ein und kann nach § 201a StGB strafbar sein. Das OLG Hamm (Beschl. v. 18.03.2025 – 4 ORs 24/25) stellt klar: Nicht jede heimliche Aufnahme erfüllt automatisch den Tatbestand; erforderlich ist zusätzlich eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs (Intimsphäre). Videoüberwachung ohne tragfähige Rechtsgrundlage und ohne wirksame Information/Einwilligung der betroffenen Personen ist unzulässig.
Einfach erklärt
Das Pflegezimmer ist kein öffentlicher Raum, aber auch keine rechtsfreie Filmkulisse. Niemand muss sich bei der Arbeit heimlich filmen lassen – wer eine Kamera ohne Kennzeichnung und Erlaubnis aufstellt, riskiert zivil- und strafrechtliche Folgen.
IT-Sicherheitsrelevanz & Praxistipp
Einrichtungen müssen eine klare Hausordnung aufstellen und Pflegekräfte schulen, wie sie beim Fund verdeckter Kameras reagieren müssen.