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GrundsatzurteileMittel

EuGH C-175/20: Grenzen für Finanzämter – Keine Vorratsdatenspeicherung auf Plattformen

Validierte Fakten

Urteil zu einer Kleinanzeigen-Plattform für Autoverkäufe. Finanzbehörden dürfen nicht anlasslos und pauschal sämtliche Nutzerdaten einer Plattform verlangen, sondern müssen Auskunftsersuchen verhältnismäßig und zielgerichtet begrenzen.

Einfach erklärt

Kein Schleppnetz im Internet: Der Staat darf nicht den gesamten See leerfischen, nur um zu prüfen, ob vielleicht ein einziger kleiner Steuersünder dabei ist.

IT-Sicherheitsrelevanz & Praxistipp

Schützt Plattformnutzer vor anlassloser behördlicher Totalüberwachung.

Primärquelle / Referenz

  • EuGH Urteil vom 24.02.2022 – C-175/20