LG Hamburg zu KI-Trainingsdaten: Der LAION-Fotografen-Streit (§ 60d UrhG)
Validierte Fakten
Urteil vom 27.09.2024 (Az. 310 O 227/23). Ein Fotograf klagte gegen den KI-Verein LAION wegen Download seines Fotos für einen Trainingsdatensatz. Das Gericht wies die Klage ab: Das Herunterladen für wissenschaftliche Forschung war durch die Schranke des § 60d UrhG gedeckt.
Einfach erklärt
Forschung darf ins Netz greifen: Wenn Wissenschaftler das Internet für gemeinnützige KI-Forschung durchforsten, ist das kein illegales Raubkopieren.
IT-Sicherheitsrelevanz & Praxistipp
Erstes deutsches Urteil zum KI-Training; die Frage für kommerzielle KIs (OpenAI, Midjourney) bleibt allerdings separat zu klären.
Primärquelle / Referenz
- LG Hamburg Urteil vom 27.09.2024 – 310 O 227/23