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GrundsatzurteileMittel

EuGH C-252/21: Kartellbehörden dürfen Datenschutzverstöße von Tech-Giganten rügen

Validierte Fakten

Urteil im Streit Bundeskartellamt vs. Meta. Wettbewerbsbehörden dürfen bei der Beurteilung von Marktmissbrauch prüfen, ob ein Konzern gegen die DSGVO verstößt (Zusammenführung von WhatsApp- und Facebook-Daten).

Einfach erklärt

Doppelte Kontrolle für Datenkraken: Wenn Facebook deine Daten missbraucht, kann nicht nur der Datenschützer meckern, sondern auch das Kartellamt Strafen verhängen.

IT-Sicherheitsrelevanz & Praxistipp

Verhindert, dass Plattform-Monopolisten Datenschutzrechte ungestraft ignorieren.

Primärquelle / Referenz

  • EuGH Urteil vom 04.07.2023 – C-252/21