EuGH C-252/21: Kartellbehörden dürfen Datenschutzverstöße von Tech-Giganten rügen
Validierte Fakten
Urteil im Streit Bundeskartellamt vs. Meta. Wettbewerbsbehörden dürfen bei der Beurteilung von Marktmissbrauch prüfen, ob ein Konzern gegen die DSGVO verstößt (Zusammenführung von WhatsApp- und Facebook-Daten).
Einfach erklärt
Doppelte Kontrolle für Datenkraken: Wenn Facebook deine Daten missbraucht, kann nicht nur der Datenschützer meckern, sondern auch das Kartellamt Strafen verhängen.
IT-Sicherheitsrelevanz & Praxistipp
Verhindert, dass Plattform-Monopolisten Datenschutzrechte ungestraft ignorieren.