OLG Köln zu Scraping: Plattformen dürfen sich gegen automatisierte Datenstaubsauger wehren
Validierte Fakten
Urteil zu LinkedIn. Plattformbetreiber dürfen technische Sperren (Rate Limiting, Captchas, IP-Blocks) errichten, um zu verhindern, dass externe Bots Nutzerprofile massenhaft abgreifen.
Einfach erklärt
Der Hausherr darf die Tür verriegeln: Eine Social-Media-Plattform muss es nicht dulden, dass fremde Firmen mit Staubsaugern alle öffentlichen Daten ihrer Mitglieder absaugen.
IT-Sicherheitsrelevanz & Praxistipp
Legitimiert technische Abwehrmaßnahmen zum Schutz der Privatsphäre der registrierten Nutzer.
Primärquelle / Referenz
- OLG Köln – 15 U 145/22