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GrundsatzurteileMittel

OLG Köln zu Scraping: Plattformen dürfen sich gegen automatisierte Datenstaubsauger wehren

Validierte Fakten

Urteil zu LinkedIn. Plattformbetreiber dürfen technische Sperren (Rate Limiting, Captchas, IP-Blocks) errichten, um zu verhindern, dass externe Bots Nutzerprofile massenhaft abgreifen.

Einfach erklärt

Der Hausherr darf die Tür verriegeln: Eine Social-Media-Plattform muss es nicht dulden, dass fremde Firmen mit Staubsaugern alle öffentlichen Daten ihrer Mitglieder absaugen.

IT-Sicherheitsrelevanz & Praxistipp

Legitimiert technische Abwehrmaßnahmen zum Schutz der Privatsphäre der registrierten Nutzer.

Primärquelle / Referenz

  • OLG Köln – 15 U 145/22