BGH zur Bankhaftung bei Phishing: Wann Kunden ihr Geld zurückbekommen (XI ZR 107/22)
Validierte Fakten
Der BGH präzisierte die Pflichten nach § 675v BGB. Banken müssen unautorisierte Überweisungen erstatten, es sei denn, dem Kunden ist grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar. Das bloße Eintippen einer TAN reicht bei hochprofessionellen Phishing-Seiten oft nicht für grobe Fahrlässigkeit.
Einfach erklärt
Schutz vor der Betrugsfalle: Wer auf eine extrem gut gefälschte Bankseite hereinfällt, verliert nicht zwingend sein Geld – die Bank muss beweisen, dass man elementare Sorgfaltspflichten verletzt hat.
IT-Sicherheitsrelevanz & Praxistipp
Opfer von Online-Banking-Betrug sollten ungerechtfertigte TAN-Belastungen unverzüglich bei der Bank anfechten.
Primärquelle / Referenz
- BGH Urteil – XI ZR 107/22