EuGH C-184/20: Grenzen staatlicher Transparenz – Keine Pranger im Netz
Validierte Fakten
Urteil zum litauischen Antikorruptionsgesetz. Die Veröffentlichung von Vermögens- und Interessenerklärungen von Amtsträgern im Internet verletzt den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz der DSGVO.
Einfach erklärt
Kein gläserner Bürger vor dem Staat: Auch im Namen von Transparenz und Gesetz dürfen Behörden persönliche Daten von Bürgern nicht wahllos ins weltweite Internet stellen.
IT-Sicherheitsrelevanz & Praxistipp
Stärkt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gegenüber staatlicher Datensammelwut.