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GrundsatzurteileMittel

EuGH C-184/20: Grenzen staatlicher Transparenz – Keine Pranger im Netz

Validierte Fakten

Urteil zum litauischen Antikorruptionsgesetz. Die Veröffentlichung von Vermögens- und Interessenerklärungen von Amtsträgern im Internet verletzt den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz der DSGVO.

Einfach erklärt

Kein gläserner Bürger vor dem Staat: Auch im Namen von Transparenz und Gesetz dürfen Behörden persönliche Daten von Bürgern nicht wahllos ins weltweite Internet stellen.

IT-Sicherheitsrelevanz & Praxistipp

Stärkt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gegenüber staatlicher Datensammelwut.

Primärquelle / Referenz

  • EuGH Urteil vom 01.08.2022 – C-184/20