EuGH C-300/21: Keine Bagatellgrenze bei DSGVO-Schadenersatz (Österreichische Post)
Validierte Fakten
Wegweisendes Urteil zur Post AG, die politische Affinitäten der Bürger berechnet hatte. Der EuGH stellte klar: Für Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO gibt es keine Bagatellgrenze. Aber: Ein reiner Gesetzesverstoß ohne spürbaren Schaden reicht nicht.
Einfach erklärt
Auch kleine Schmerzen zählen: Man muss nicht bankrott sein, um Recht zu bekommen; wer sich durch einen Datenverstoß nachweislich bloßgestellt fühlt, hat Anspruch auf Entschädigung.
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Primärquelle / Referenz
- EuGH Urteil vom 04.05.2023 – C-300/21