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GrundsatzurteileHoch

EuGH C-340/21: Cyberangriff beweist keine Unschuld (Natsionalna agentsia)

Validierte Fakten

Urteil vom 14.12.2023. Nach Hackerangriff auf bulgarische Steuerbehörde stellte der EuGH klar: Ein erfolgreicher Hack beweist zwar nicht per se Unfähigkeit, aber das Unternehmen trägt die volle Beweislast für angemessene Schutzmaßnahmen (TOMs). Begründete Angst vor Missbrauch reicht als Schaden.

Einfach erklärt

Ausrede zwecklos: Firmen können nicht mehr sagen 'Gegen diese Hacker war kein Kraut gewachsen'. Sie müssen vor Gericht lückenlos beweisen, dass ihre Schlösser dem Stand der Technik entsprachen.

IT-Sicherheitsrelevanz & Praxistipp

Erhöht das Haftungsrisiko für Unternehmen bei mangelhafter IT-Sicherheit massiv.

Primärquelle / Referenz

  • EuGH Urteil vom 14.12.2023 – C-340/21