BGH zum Facebook-Scraping: Schadenersatz bei bloßem Kontrollverlust (VI ZR 10/24)
Validierte Fakten
Urteil vom 18.11.2024. Der BGH entschied: Der kurzzeitige Kontrollverlust über eigene Daten nach einem Scraping-Vorfall begründet bereits einen immateriellen Schaden nach Art. 82 DSGVO. Kläger müssen keine konkreten psychischen Ängste nachweisen. Richtwert: ca. 100 Euro.
Einfach erklärt
Schaden ohne Konto-Plünderung: Wenn deine Telefonnummer wegen Nachlässigkeit im Internet landet, hast du automatisch einen Schaden. Das Gefühl des Kontrollverlusts genügt.
IT-Sicherheitsrelevanz & Praxistipp
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Primärquelle / Referenz
- BGH Urteil vom 18.11.2024 – VI ZR 10/24