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Recht & GesetzeMittel

Arbeitnehmerdatenschutz & KI: Betriebsrat-Mitbestimmung bei Microsoft Copilot

Validierte Fakten

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von KI-Tools, die das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeiter überwachen können (z. B. Aktivitäts-Dashboards).

Einfach erklärt

Keine heimliche Leistungsüberwachung: Der Chef darf nicht per KI auswerten, wer wie viele E-Mails pro Stunde schreibt, ohne dass die Mitarbeitervertretung zustimmt.

IT-Sicherheitsrelevanz & Praxistipp

Schützt Angestellte vor subtiler Überwachung durch smarte Office-Suites.

Primärquelle / Referenz

  • § 87 BetrVG / BAG-Rechtsprechung