Arbeitnehmerdatenschutz & KI: Betriebsrat-Mitbestimmung bei Microsoft Copilot
Validierte Fakten
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von KI-Tools, die das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeiter überwachen können (z. B. Aktivitäts-Dashboards).
Einfach erklärt
Keine heimliche Leistungsüberwachung: Der Chef darf nicht per KI auswerten, wer wie viele E-Mails pro Stunde schreibt, ohne dass die Mitarbeitervertretung zustimmt.
IT-Sicherheitsrelevanz & Praxistipp
Schützt Angestellte vor subtiler Überwachung durch smarte Office-Suites.