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Recht & GesetzeHoch

DSGVO Art. 22: Das Verbot rein automatisierter Entscheidungen im Alltag

Validierte Fakten

Niemand darf einer Entscheidung unterworfen werden, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruht und erhebliche Rechtsfolgen hat (z. B. automatisierte Kreditabsage, Job-Ablehnung per KI-Filter), ohne Recht auf menschliches Eingreifen.

Einfach erklärt

Der Computer sagt Nein – reicht nicht: Wenn eine Maschine über deinen Kredit oder deinen Job entscheidet, hast du das Recht, dass ein echter Mensch die Akte nochmals prüft.

IT-Sicherheitsrelevanz & Praxistipp

Schützt Verbraucher vor algorithmischer Willkür und Diskriminierung.

Primärquelle / Referenz

  • Art. 22 DSGVO