DSGVO Art. 22: Das Verbot rein automatisierter Entscheidungen im Alltag
Validierte Fakten
Niemand darf einer Entscheidung unterworfen werden, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruht und erhebliche Rechtsfolgen hat (z. B. automatisierte Kreditabsage, Job-Ablehnung per KI-Filter), ohne Recht auf menschliches Eingreifen.
Einfach erklärt
Der Computer sagt Nein – reicht nicht: Wenn eine Maschine über deinen Kredit oder deinen Job entscheidet, hast du das Recht, dass ein echter Mensch die Akte nochmals prüft.
IT-Sicherheitsrelevanz & Praxistipp
Schützt Verbraucher vor algorithmischer Willkür und Diskriminierung.
Primärquelle / Referenz
- Art. 22 DSGVO