NIS-2 Haftungsfalle: Warum Geschäftsführer mit eigenem Vermögen haften
Validierte Fakten
Nach dem NIS-2-UmsuCG müssen Geschäftsleiter IT-Sicherheitsmaßnahmen persönlich überwachen und sich regelmäßig schulen lassen. Sie haften der Gesellschaft bei schuldhaften Pflichtverletzungen persönlich auf Schadenersatz; ein Haftungsausschluss ist unzulässig.
Einfach erklärt
Cybersicherheit ist Chefsache: Chefs können IT-Pannen nicht mehr mit 'Ich verstehe nichts von Computern' abtun. Wer schlampt, zahlt aus der eigenen Tasche.
IT-Sicherheitsrelevanz & Praxistipp
Führt endlich dazu, dass IT-Sicherheit in Management-Etagen ernst genommen und budgetiert wird.
Primärquelle / Referenz
- § 38 BSIG-Entwurf / NIS-2 Art. 20