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Recht & GesetzeHoch

NIS-2 Haftungsfalle: Warum Geschäftsführer mit eigenem Vermögen haften

Validierte Fakten

Nach dem NIS-2-UmsuCG müssen Geschäftsleiter IT-Sicherheitsmaßnahmen persönlich überwachen und sich regelmäßig schulen lassen. Sie haften der Gesellschaft bei schuldhaften Pflichtverletzungen persönlich auf Schadenersatz; ein Haftungsausschluss ist unzulässig.

Einfach erklärt

Cybersicherheit ist Chefsache: Chefs können IT-Pannen nicht mehr mit 'Ich verstehe nichts von Computern' abtun. Wer schlampt, zahlt aus der eigenen Tasche.

IT-Sicherheitsrelevanz & Praxistipp

Führt endlich dazu, dass IT-Sicherheit in Management-Etagen ernst genommen und budgetiert wird.

Primärquelle / Referenz

  • § 38 BSIG-Entwurf / NIS-2 Art. 20