Ganz einfach! Wenn alle Ihre Dienstleister und Softwareentwickler Ihnen gegenüber die relevanten Verarbeitungsverfahren ordnungsgemäß dokumentieren und bereitstellen würden, könnte Ihnen das datenschutzrechtlich viele Aufgaben erleichtern. Wir gehen hier proaktiv vor, da wir wissen, dass auch kleine Unternehmen von den Aufsichtsbehörden ein "Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten" erwarten. Die präzise Identifizierung und Abgrenzung von Verarbeitungsverfahren bereitet jedoch vielen Verantwortlichen Schwierigkeiten. Um unseren Kunden unnötigen Aufwand zu ersparen, bieten wir diese Formalität als Service an!